EAASDC und GEMA   

Wer die Bedeutung der GEMA verstehen möchte, landet unweigerlich beim Urheberrecht! Es sorgt dafür, dass die Schöpferinnen und Schöpfer von Musikwerken für Ihre Arbeit fair entlohnt werden. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Auch ohne die GEMA müssten Musiknutzende für Musik bezahlen, wenn Sie diese öffentlich nutzen. Doch statt die Rechte von jeder Urheberin und jedem Urheber einzeln zu erwerben, kann man sich als Veranstalter an die GEMA wenden und schnell und unkompliziert Zugriff auf das musikalische Weltrepertoire erhalten.

Die Aufgabe und Funktion der GEMA

Die Aufgabe der GEMA: Die Nutzungsrechte wahrzunehmen, die von ihren Mitgliedern an die GEMA übertragen wurden. Die GEMA verwaltet ihre Nutzungsrechte und vertritt sie gegenüber den Musiknutzenden (z. B. Plattenfirmen, Sendeanstalten oder öffentliche Veranstalterinnen). Wer also Musik auf bestimmte Art öffentlich aufführen, wiedergeben oder vervielfältigen möchte, zahlt einen Betrag und erhält von der GEMA die Lizenz dafür. 

Die Zusammenarbeit zwischen EAASDC und GEMA

Vor einigen Jahren wurde die Zusammenarbeit zwischen EAASDC und GEMA in einem Gesamtvertrag geregelt.

In Kurzform:

Die EAASDC sammelt die Anmeldungen von Kursen (Clubabenden, Classes) und Veranstaltungen (Specials, Workshops, Special Club Nights…) und gibt sie en bloc an die GEMA weiter. Die GEMA stellt en bloc Rechnungen dafür an die EAASDC. Die EAASDC rechnet Kurse und Veranstaltungen en detail mit ihren Mitgliedern ab. Für die Ersparnis an Verwaltungsaufwand gibt die GEMA substanzielle Nachlässe auf ihre normalen Tarife.

Details dazu findet man im EAASDC GEMA Booklet  das auf Grundlage des GEMA-Gesamtvertrages entstanden ist.

Die wichtigste Verpflichtung unserer Mitglieder aus diesem Vertrag ist die Abgabe der Musikfolgeliste innerhalb von vier Wochen nach dem Ende der Veranstaltung.